Sechs Premier-League-Vereine sollen zahlen
Real Madrid will offenbar, dass sich die sechs englischen Gründungsmitglieder der European Super League an den bisherigen Kosten des gescheiterten Projekts beteiligen. Das berichtet The Athletic unter Berufung auf mehrere anonyme Quellen, die mit der Angelegenheit vertraut sein sollen.
Betroffen wären Arsenal, Chelsea, Liverpool, Manchester City, Manchester United und Tottenham Hotspur. Die sechs Premier-League-Vereine hatten sich im April 2021 zunächst der Super League angeschlossen, zogen sich nach massiven Protesten von Fans und anderen Teilen des europäischen Fußballs jedoch innerhalb weniger Tage wieder zurück.
Die gesamten Aufbau- und Werbekosten könnten sich auf bis zu 80 Millionen Euro belaufen. Wie hoch die mögliche Forderung an jeden einzelnen Klub ausfallen würde, ist nicht bekannt. Das Geld wäre zudem nicht direkt Real Madrid, sondern der in Spanien ansässigen European Super League Company geschuldet.
Real Madrid, der FC Barcelona und Juventus hatten die mit dem Projekt verbundenen Werbekosten zunächst gemeinsam getragen. Madrid vertritt nun offenbar die Position, dass die Rechnung unter allen zwölf ursprünglichen Gründungsmitgliedern aufgeteilt werden müsse.
Vertrag aus dem Jahr 2021 als entscheidende Grundlage
Alle zwölf Gründungsvereine unterzeichneten vor der Bekanntgabe der Super League eine Aktionärsvereinbarung für die European Super League Company. Darin verpflichteten sie sich, das Projekt gemeinsam zu besitzen und zu verwalten.
Neben den sechs englischen Vereinen zogen sich auch Atlético Madrid, Inter und die AC Mailand schnell zurück. Juventus erklärte 2023 seinen Ausstieg, der FC Barcelona folgte im Februar 2026.
Real Madrids Präsident Florentino Pérez hatte bereits kurz nach dem Rückzug der neun Klubs darauf bestanden, dass die unterzeichnete Vereinbarung weiterhin bindend sei.
Florentino Pérez im April 2021: „Ich werde jetzt nicht erklären, was ein bindender Vertrag ist. Tatsache ist aber, dass die Vereine nicht einfach austreten können.“
Entscheidend ist nun, ob die damalige Verpflichtung zum gemeinsamen Aufbau und zur Verwaltung der Gesellschaft auch eine langfristige finanzielle Haftung umfasst. In den bisher öffentlich bekannt gewordenen Dokumenten soll keine Klausel enthalten sein, die eine konkrete Aufteilung sämtlicher Projektkosten ausdrücklich festlegt.
Real Madrid könnte argumentieren, dass die gemeinsame Gründung zwangsläufig auch die gemeinsam verursachten Ausgaben einschließt. Die englischen Vereine dürften sich dagegen auf den Standpunkt stellen, dass ihre Verpflichtungen mit dem Rückzug aus dem Projekt endeten.
Die sechs Premier-League-Klubs wurden zu der möglichen Forderung kontaktiert, äußerten sich zunächst aber nicht öffentlich.
Gescheiterte Neustarts der Super League
Nach dem schnellen Zusammenbruch des ursprünglichen Modells versuchte die mit dem Projekt betraute Agentur A22 mehrfach, die Super League neu auszurichten.
Im Dezember 2023 wurde ein System mit 64 Vereinen und drei Spielklassen vorgestellt. Zwischen den Ebenen sollten Auf- und Abstieg möglich sein. Bis zu 20 Mannschaften pro Saison sollten sich über ihre nationalen Wettbewerbe qualifizieren können. Zudem stellte A22 eine kostenlose Übertragung der Spiele in Aussicht.
Ein Jahr später folgte ein weiterer Entwurf. Unter dem Namen Unify League sollte der Wettbewerb auf 96 Mannschaften und vier Ebenen erweitert werden. Die Bereiche Star und Gold waren für jeweils 16 Vereine vorgesehen, Blue und Union für jeweils 32.
Im November 2025 forderte A22 die UEFA auf, das Konzept innerhalb von acht Wochen vorab zu genehmigen. Die Unify League sollte als Konkurrenz zur Champions League, Europa League und Conference League antreten, nicht jedoch die nationalen Meisterschaften ersetzen.
Die verschiedenen Entwürfe führten letztlich nicht zur Einführung eines neuen Wettbewerbs. Damit steht inzwischen weniger die sportliche Zukunft des Projekts als dessen finanzielle Abwicklung im Mittelpunkt.
Möglicher Rechtsstreit um bis zu 80 Millionen Euro
Eine schnelle Einigung erscheint unwahrscheinlich. Die englischen Klubs haben in der Vergangenheit zwar nicht ausdrücklich erklärt, dass sämtliche vertraglichen Verpflichtungen beendet seien, ließen aber erkennen, dass sie sich nicht mehr an die Vereinbarung von 2021 gebunden sehen.
Real Madrid beziehungsweise die European Super League Company müsste daher zunächst nachweisen, dass aus den damaligen Formulierungen eine konkrete Zahlungspflicht entsteht. Der Verweis auf den gemeinsamen Besitz und die gemeinsame Verwaltung des Projekts könnte dafür eine Grundlage bieten. Gegen eine solche Auslegung spricht, dass offenbar keine ausdrückliche Regelung zur Verteilung der Kosten existiert.
Sollten die betroffenen Vereine eine freiwillige Beteiligung ablehnen, könnten die Ansprüche letztlich vor Gericht landen. Eine entsprechende Klage wurde bislang jedoch nicht bekannt.
Zusätzliche Bedeutung erhält die Angelegenheit durch den geplanten Wechsel von Bernd Reichart zu Real Madrid. Der bisherige Geschäftsführer von A22 soll neuer Leiter des Geschäftsbereichs der Königlichen werden, sobald er seine Aufgaben bei der Super-League-Agentur abgeschlossen hat. Ob er anschließend an möglichen Verhandlungen über die offenen Kosten beteiligt sein wird, ist nicht bekannt.
RMXpress Fazit
Mehr als fünf Jahre nach dem gescheiterten Start beschäftigt die Super League den europäischen Fußball erneut. Diesmal geht es nicht um ein neues Wettbewerbsformat, sondern um die Kosten eines Projekts, das in seiner ursprünglichen Form nur wenige Tage überstand.
Real Madrids Forderung erscheint grundsätzlich nachvollziehbar, wenn alle zwölf Klubs den Aufbau gemeinsam beschlossen und eine bindende Aktionärsvereinbarung unterschrieben haben. Daraus ergibt sich jedoch nicht automatisch, dass die ausgetretenen Vereine Jahre später noch für sämtliche Ausgaben haften.
Auch die genannte Summe von bis zu 80 Millionen Euro muss eingeordnet werden. Sie beschreibt die möglichen Gesamtkosten und nicht zwangsläufig den Betrag, den Real Madrid von den sechs englischen Vereinen fordert. Ohne eine freiwillige Einigung dürfte letztlich die genaue Auslegung des Vertrags von 2021 entscheiden.
